Zuletzt geändert 16.10.2012
Das Gehalt eines vollbeschäftigten Beschäftigten richtet sich gem. dem seit 01.11.2006 in Kraft getretenen TV-L nach der Entgeltgruppe in die der Beschäftigte eingestuft wird. Innerhalb dieser Entgeltgruppen gibt es bis zu 6 Erfahrungsstufen. Bei Teilzeitkräften wird die Vergütung an die Arbeitszeit angepasst.
Die jeweiligen Tabellen finden Sie auf den Internetseiten des LfF.
Der Familien- und Ortszuschlag wurde mit Inkrafttreten des TV-L abgeschafft. Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis die aus dem BAT in den TV-L übergeleitet wurden, gelten die Bestimmungen des TVÜ.
Gegebenenfalls kann Ballungsraumzulage gezahlt werden. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Ersteintrag: 20.11.2003 00:00
Autor: Anette Sprang